Zielgruppe

Wir unterstützen individuell alle Personen mit einer kognitiven, psychischen oder physischen Beeinträchtigung. Aber auch junge Erwachsene sowie ältere Menschen, die Hilfe benötigen Ihren Alltag zu meistern. 

Zielerstrebung

Hilfe zur Selbsthilfe

Hilfe zur Selbsthilfe” ist ein zentrales Konzept im Bereich des betreuten Wohnens und meint, dass Menschen Mittel geboten werden, um sich selbst ein qualitativ besseres Leben aufzubauen, zu lernen ihre Probleme und Alltagsituationen besser zu meistern und mehr Lebensqualität zu erlangen. Unsere Herzensaufgabe ist es, Ihnen genau das zu bieten und Ihre Ziele für ein geregeltes Leben umzusetzen. Wir helfen Ihnen, damit Sie sich selbst helfen können!

Montag - Donnerstag 8:00 - 15:00 Uhr

Leistungen im Detail

Betreutes Wohnen (Bewo)

Wir unterstützen Menschen mit geistiger oder seelischer Beeinträchtigung, die eigenständig und in einer eigenen Wohnung leben können und möchten, aber in verschiedenen Lebensbereichen Begleitung und Unterstützung benötigen.

Wir unterstützen und begleiten Sie bei:

Kostenträger

LEBENdig Wohnen erbringt als privater Anbieter Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigung nach §§ 99, 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m § 78 SGB IX (§ 53, 54 SGB XII in der Fassung bis 31.12.2019). Wir haben mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) eine entsprechende Leistungs- und Prüfungsvereinbarung für den Bereich der Sozialen Teilhabe (früher: Ambulant Betreutes Wohnen) für Menschen mit kognitiver oder psychischer Beeinträchtigung geschlossen. Hierin wird auch die Höhe der Vergütung der einzelnen Fachleistungsstunden geregelt. Finanziert werden diese Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigung vom LVR, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen – sprechen Sie uns gerne darauf an. Unsere Leistungen können selbstverständlich auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.

Wir begleiten oder übernehmen für Menschen mit Pflegegrad das Wäsche waschen, bügeln, Staub wischen, staubsaugen, Böden wischen, Betten beziehen, kochen und backen.
Auch in Alltagssituationen unterstützen wir Sie z.B. beim Einkauf im Supermarkt, der Fahrt zum Arzt oder machen einfach einen Spaziergang an der frischen Luft.

Kostenträger

Seit dem 01.01.2017 haben nach dem § 45b SGB XI alle Pflegebedürftigen, unabhängig von ihrem Pflegegrad, zusätzlich zu sonstigen Pflegeleistungen, Anspruch auf einen monatlichen Beitrag von bis zu 125,- EUR (Entlastungsbetrag), welcher für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden kann. Darüber hinaus können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 auf Antrag 40% des Sachleistungsbudgets zur Finanzierung der Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Sprechen Sie uns gerne darauf an. LEBENdig Wohnen ist anerkannter Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag. Sofern uns eine Abtretungserklärung vorliegt, können wir direkt mit der zuständigen Pflegekasse abrechnen.

Unser Betreuungsangebot für junge Erwachsene richtet sich nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz auf eigenen Antrag des jungen Volljährigen. Anders als bei Minderjährigen geht es bei der Hilfe für junge Volljährige nicht darum, Erziehungsdefizite auszugleichen.

Dieses Angebot richtet sich an junge Menschen im Alter von 18 bis 21 Jahren (in begründeten Einzelfällen auch bis zu 27 Jahren), die aufgrund besonderer Problemlagen oder Notsituationen Hilfe benötigen.

Anspruchsberechtigt sind junge Volljährige, denen gemäß § 41 SGB VIII i. V. m § 35a SGB VIII Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt wird.

Kostenträger

Die Kosten werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, von dem zuständigen Jugendamt übernommen.

Wir bieten individuelle wöchentlich stattfindende Freizeitangebote für Menschen mit Hilfebedarf in unseren Räumlichkeiten an wie z.B. Gymnastik-Kurse, gemeinsames Frühstücken, Kochen und Gesellschaftsspielezeiten.

Kostenträger

Je nach Voraussetzungen abrechenbar über den LVR, die Pflegekasse, das Jugendamt oder auch als Selbstzahler. Zögern Sie nicht uns anzusprechen. Wir beraten Sie gern und unverbindlich.

Auch für Selbstzahler

Alle unsere Leistungen können auch von Selbstzahlern in Anspruch genommen werden.

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Oder telefonisch unter: 02237 50 77 494
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